Kurzzeitpflege im Alten- und Pflegeheim – individuell und professionell betreut

Alten- und Pflegeheime der ctt

Ob zur Entlastung pflegender Angehöriger, nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung – Kurzzeitpflege in unseren Alten- und Pflegeheimen ist eine zuverlässige Lösung. Auch Verhinderungspflege kann flexibel in Anspruch genommen werden.

Kurzzeitpflege – Sicherheit und Fürsorge auf Zeit

  • Kurzzeitige Pflege und Entlastung für Angehörige
  • Individuelle Betreuung und Versorgung
  • Förderung der Selbstständigkeit
  • Pflege nach aktuellen Standards
  • Finanzierung über Pflege- oder Krankenkasse

Die Kurzzeitpflege im Altenheim in Ihrer Nähe sichert professionelle Pflege für einen begrenzten Zeitraum. Sie ist ideal, wenn eine häusliche Versorgung vorübergehend nicht möglich ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Erholung pflegender Angehöriger. Auch im Rahmen der Verhinderungspflege steht dieses Angebot zur Verfügung.

In unseren stationären Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland bieten wir einen geschützten Rahmen mit umfassender pflegerischer, medizinischer und sozialer Versorgung, die auf die persönlichen Bedürfnisse unserer Gäste abgestimmt ist.

Ziele und Inhalte der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege

Im Zentrum steht der Erhalt und die Förderung der Selbstständigkeit sowie (wo möglich) deren Wiederherstellung. Die Pflege richtet sich individuell nach den Fähigkeiten, Einschränkungen und Lebensgewohnheiten der Gäste.

Unsere Leistungen beinhalten:

  • Allgemeine Pflege- und Betreuungsangebote
  • Medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung
  • Unterstützung bei der Organisation von Arzt- und Therapieterminen
  • Hilfen bei körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen

Zur Versorgung gehören außerdem hauswirtschaftliche Leistungen, Verpflegung und Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte.

Ablauf und Organisation der Kurzzeitpflege

Die pflegerischen Maßnahmen werden gemeinsam mit unseren Gästen (oder einer vertrauten Person) geplant. Grundlage für unserer Arbeit ist Ihr individueller Unterstützungsbedarf, Ihre Vorlieben und Ihre Gewohnheiten.

Unser Qualitätsanspruch:

  • Pflege nach aktuellem pflegewissenschaftlichem Standard
  • Aktivierende und ressourcenfördernde Pflege
  • EDV-gestützte Pflegedokumentation
  • Strukturiertes Qualitätsmanagement zur Sicherstellung der Abläufe

Für die Medikamentenverwaltung bringen Sie bitte eine ärztliche Verordnung sowie die Originalverpackung samt Packungsbeilage mit.

Finanzierungsmöglichkeiten der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 stehen Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI zur Verfügung – sowohl für Kurzzeitpflege als auch für Verhinderungspflege.

Bei medizinischer Notwendigkeit, etwa nach einer Operation, kann eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse möglich sein (auch ohne Pflegegrad).

Kosten, die nicht übernommen werden (z. B. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten), müssen privat getragen oder im Bedarfsfall über den Sozialhilfeträger beantragt werden. Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, können Sie den Aufenthalt auch auf eigene Kosten buchen.

Eine detaillierte Kostenaufstellung finden Sie auf den jeweiligen  Einrichtungsseiten.