Qualitätsmanagement

Alten- und Pflegeheime der ctt

Unsere Pflegeeinrichtungen sind nach dem 11. Sozialgesetzbuch verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie ein Qualitätsmanagement durchzuführen und bei Qualitätsprüfungen mitzuwirken. Diesem Auftrag kommen wir gerne nach. 

Qualitätsmanagement – kontinuierliche Weiterentwicklung

Die Aufgaben des Qualitätsmanagements werden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Träger und den Qualitätsverantwortlichen der Einrichtungen wahrgenommen.
Wir betrachten das Qualitätsmanagement als einen Baustein zur kontinuierlichen Verbesserung der Pflege, Betreuung und Versorgung der uns anvertrauten Menschen. Die ständige Überprüfungunserer Qualitätsstandards und deren Weiterentwicklung auf Basis neuester Erkenntnisse ist für uns selbstverständlich. Sowohl innerhalb des Hauses als auch im Einrichtungsverbund sichern wir die Qualität unserer Dienste mit anerkannten Verfahren.


Zur strukturierten Begleitung des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses nutzen wir den „Qualitätskatalog für Katholische Einrichtungen der stationären Altenhilfe (QKA)“. Der QKA ist ein werteorientiertes Qualitätsmanagementsystem, mit dem die wesentlichen Strukturen, Prozesse und Ergebnisse unserer Einrichtung vor dem Hintergrund der christlichen Werteorientierung dargestellt werden.
 

Qualitäts- und Prüfsystem für Pflegeeinrichtungen nach SGX XI

Unsere Einrichtungen sind verpflichtet, alle sechs Monate die Ergebnisqualität zu erheben und die anonymisierten Daten der Bewohnerinnen und Bewohner an einem festgelegten Stichtag zur Auswertung an eine unabhängige Datenauswertungsstelle (DAS) zu übermitteln. Die Datenauswertungsstelle erstellt daraufhin Feedbackberichte für die jeweilige Pflegeeinrichtung und leitet diese an die Pflegeeinrichtungen, die Landesverbände der Pflegekassen, den Medizinischen Dienst sowie die Daten-Clearing-Stelle weiter.


Sowohl in der teil- als auch in der vollstationären Pflege überprüfen der Medizinische Dienst, der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. und die von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellten Sachverständigen, ob wir den gesetzlichen Leistungs- und Qualitätsanforderungen nachkommen. Die Prüfungen beinhalten auch die Begutachtung des gesundheitlichen und pflegerischen Zustands unserer Gäste und Bewohnerinnen und Bewohner.

In jeder Pflegeeinrichtung hängt eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse aus. Zudem verweisen wir auf die vom GKV-Spitzenverband empfohlenen Veröffentlichungsplattformen.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeitenden der Stabsstelle Qualität, Pflege und Entwicklung wenden.

 qpe@ctt-altenhilfe.de