Tagespflege – Struktur, Unterstützung und Entlastung im Alltag

Alten- und Pflegeheime der ctt

Die Tagespflege bietet pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren, die zu Hause leben, eine professionelle Betreuung in Gemeinschaft. Das Ziel besteht darin, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern, pflegende Angehörige zu entlasten und soziale Isolation zu vermeiden.

Teilstationäre Pflege: Entlastung im Alltag

  • Betreuung ab Pflegegrad 2 und höher
  • Förderung von Fähigkeiten und Teilhabe
  • Entlastung für Angehörige
  • Erhalt von Selbstständigkeit und Gemeinschaft

Die Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher. Sie verbindet professionelle Betreuung mit sozialer Teilhabe und fördert vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten durch gezielte Beschäftigung und Begegnung. Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich das Leben in ihrem eigenen Zuhause zu ermöglichen. Angehörige erhalten durch die Betreuung eine spürbare Entlastung im Pflegealltag. Ein Fahrdienst übernimmt die tägliche Hin- und Rückfahrt zur Einrichtung.

Individuelle Pflege und Betreuung nach anerkannten Standards

Tagespflegegäste erfahren eine bedarfsgerechte, ganzheitliche Pflege und Betreuung. Die Maßnahmen werden mit den Gästen oder einer Vertrauensperson geplant – unter Berücksichtigung individueller Vorlieben, Lebensgewohnheiten und Unterstützungsbedarfe. Alle Leistungen erfolgen auf Grundlage pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und werden digital dokumentiert.

Strukturierter Alltag, soziale Kontakte und sinnvolle Beschäftigung

Die Tagespflege schafft eine Tagesstruktur, die Isolation entgegenwirkt und das Wohlbefinden steigert. In der Gemeinschaft werden soziale Kontakte gepflegt und durch verschiedene Beschäftigungsangebote wie Gedächtnistraining, Bewegung, kreatives Arbeiten und gemeinsame Mahlzeiten aktiviert. Das fördert das Zugehörigkeitsgefühl und die Selbstwirksamkeit unserer Gäste und schafft Sicherheit.

Finanzierung und Kosten

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf teilstationäre Pflegeleistungen gemäß SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der pflegebedingten Aufwendungen (einschließlich des Fahrdienstes). Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten ist ein Eigenanteil zu leisten. 

Bei fehlenden Eigenmitteln kann ein Antrag auf Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger gestellt werden. Einen Einblick in die genaue Kostenaufstellung erhalten Sie auf den jeweiligen Einrichtungsseiten.

Schnuppertag

Ein kostenfreier Probetag bietet Ihnen die Möglichkeit, die Einrichtung, das Betreuungskonzept und das Team kennenzulernen. In einem persönlichen Beratungsgespräch gehen wir ausführlich auf Ihre individuellen Fragen zu Leistungen und Finanzierung ein.